Aktuelle Auswirkungen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den geltenden Hygiene- und Besuchsregel oder auch eventuellen vorübergehenden Einrichtungsschließungen für alle unsere Arbeitsbereiche.

Coronavirus-Information
Die Lafim-Diakonie hat alle Beteiligte in ihren Einrichtungen umfangreich zu allen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona Virus informiert.
Für die jeweiligen Gesellschaften und die Verwaltungen sind die Empfehlungen und Maßnahmen zum Umgang mit der Situation erstellt und eingeleitet. Ein Krisenstab wurde gebildet, der im Bedarfsfall informiert und aktiv wird.
Es gibt einen permanenten Austausch mit den örtlichen Gesundheitsämtern und Landkreisen / kreisfreien Städten.
Die Empfehlungen des Robert Koch Institutes sind weiterhin Grundlage unseres Handelns (www.rki.de).
Einen Überblick über die geltenden Corona-Regeln finden Sie auch über das Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg.
Die Internetseite der Diakonie Deutschland wird ständig aktualisiert und kann ebenfalls für weitere Informationen genutzt werden (Link)
Bereich Altenhilfe
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und die neu gefassten Regelungen, gem. § 28b Absatz 2 IfSG, für das Land Brandenburg (vom 1. Oktober 2022) behalten neben den bundesweit geltenden Maßnahmen weiterhin ihre Gültigkeit. Zu beachten sind:
FFP2-Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt der Tagespflegen und Seniorenzentren der Lafim-Diakonie.
Evangelische Seniorenzentren
Auf Grund der regional sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehen, muss die Situation wieder täglich neu bewertet und situativ gehandelt werden, so dass es zu gelegentlichen Einschränkungen kommen kann.
Handlungsempfehlungen zur allgemeinen Besuchsregelung
Wir bitten Sie daher, sich im Vorfeld über den aktuellen Stand und die regional gesetzlich geltenden Besonderheiten zu informieren.
- Physische Kontakte sollten weitestgehend vermieden werden. Es gelten weiterhin auch die allgemeinen Abstands-,Kontakt- und Hygieneregeln und die Tragepflicht einer FFP2-Maske für alle Besucher:innen und externe Dienstleister.
- Der Zutritt ist nur Personen erlaubt, die gültigen Negativschnelltest (POC-Test nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können.
Nutzen Sie dazu die regional ausgewiesenen Testzentren /-stationen oder Apotheken. Um einen unentgeltlichem Schnelltest zu erhalten, bekommen Sie in den Einrichtungen einen eigens dafür gefertigten Berechtigten-Nachweis.
Tagespflegen
Alle Tagespflegen befinden sich im Regelbetrieb.
Geltende Hygiene-, Sicherheits- und Abstandsregelungen bleiben vom Impfstatus des Tagesgastes unberührt.
Bereich Behindertenhilfe
Besuche in den Wohnbereichen sind wieder möglich. Besucher:innen schauen sich bitte die entsprechenden Merkblätter an.
Merkblatt Kontakt- und Beratungsstelle Lichthof
Merkblatt Wohnstätten Besuche und Heimfahrten
Merkblatt Offene Hilfen Besuche
Die Arbeits- und Förderbereiche der Werkstätten arbeiten im Regelbetrieb.
Die Berufsbildungsbereiche von Fliedners arbeiten im Regelbetrieb.
Kita-Bereich / Familienhilfe
Unsere Krippen- und Kindergartenbereiche und Horte sind geöffnet mit Hygieneregeln für alle Personen, die die Kita betreten.
Während der Betriebszeiten gilt weiterhin das staatliche Zutrittsverbot für Personen, die nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Ausnahme von dem Zutrittsverbot gilt für Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder.
Wir bitten alle Eltern, die in unseren Kitas erhältlichen (vom Land bezahlten) Schnelltests freiwillig regelmäßig zu nutzen, um Kinder, Familien und Mitarbeiter:Innen vor der Weiterverbreitung zu schützen und um die für alle Beteiligten ärgerlichen Gruppen- und Kitaschließungen wegen Quarantäne etc. zu verhindern!
Gesetzliche Grundlagen für Kitas im Land Brandenburg
Die Familienhilfe unterstützt Familien im Rahmen der vereinbarten Hilfepläne unter Wahrung der bekannten Hygieneregeln weiterhin, auch in der Häuslichkeit.